Impressum

Sozialhilfeverband Schärding 
4780 Schärding, Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13

Obmann: Bezirkshauptmann Mag. Dr. Florian Kolmhofer, LL.B.

Unternehmensgegenstand:

Regionaler Träger der sozialen Hilfe nach dem Oö. SHG 1998. Aufgabe der regionalen Träger ist die Vorsorge für soziale Hilfe, soweit nicht das Land gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 vorzusorgen hat und die Leistung sozialer Hilfe, soweit nicht das Land gemäß § 30 Abs. 1 Z 2 zu leisten hat.

Blattlinie:

Aufgabe und Ziele sozialer Hilfe (§ 1 Oö. SHG 1998)
(1) Aufgabe sozialer Hilfe ist die Ermöglichung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens für jene, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.
(2) Durch soziale Hilfe sollen
      1. soziale Notlagen vermieden werden (präventive Hilfe).
      2. Personen befähigt werden, soziale Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden (Hilfe zur Selbsthilfe).
      3. die notwendigen Bedürfnisse von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gedeckt werden (Hilfe zur Bedarfsdeckung).

Meldung nach dem Oö. HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG):

In Umsetzung des oö. HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) wurde für die Sozialhilfeverbände in Oberösterreich ein interner Meldekanal eingerichtet. Dieser soll dazu dienen, Personen die Möglichkeit zu geben, Verstöße im Zusammenhang mit ihrer Arbeitstätigkeit zu melden.

Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Vertraulichkeit der Identität der HinweisgeberInnen und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt wird.

Meldestelle.OOE@shvLL.at

 

 

Information gem. § 19 Abs 3 AStG

Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.